Freitag, 11. April 2014

Verbesserter Kündigungsschutz für kranke Nachtschichtarbeiter, von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Verbesserter Kündigungsschutz für kranke Nachtschichtarbeiter
                                     von RA Thomas Eschle, Stuttgart 
Wenn ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste mehr leisten kann, ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Az 10 AZR 637/13 entschieden und somit die Rechte von Arbeitnehmern mit Nachtschicht     erheblich gestärkt.

Das Urteil schützt Arbeitnehmer, wenn diese nicht mehr gesundheitlich in der Lage sind Nachtschichten zu erbringen, aber tagsüber noch arbeiten können.
Eine Arbeitnehmerin konnte nach vielen Jahren harter Nachtschichten als
Krankenschwester nachts nicht mehr arbeiten. Die Frau wurde vom Betriebsarzt für Nachtschichten krankgeschrieben, der Betrieb stellte die
Gehaltszahlungen ein. Zu Unrecht.

Die BAG Richter urteilten, dass die Frau nicht arbeitsunfähig krank sei,
sondern tagsüber einsetzbar sei. Die Klinik müsse bei der Erstellung der
Schichtpläne Rücksicht auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Mitarbeiterin nehmen. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers und gilt für alle grösseren Unternehmen.
Gerne helfe ich Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechtes weiter.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70 499 Stuttgart
Tel:0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de
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