Verbesserter Kündigungsschutz für kranke Nachtschichtarbeiter, von RA Thomas Eschle, Stuttgart
von RA Thomas Eschle, Stuttgart
Das Urteil schützt Arbeitnehmer, wenn diese nicht mehr gesundheitlich in der Lage sind Nachtschichten zu erbringen, aber tagsüber noch arbeiten können.
Krankenschwester nachts nicht mehr arbeiten. Die Frau wurde vom Betriebsarzt für Nachtschichten krankgeschrieben, der Betrieb stellte die
Gehaltszahlungen ein. Zu Unrecht.
Die BAG Richter urteilten, dass die Frau nicht arbeitsunfähig krank sei,
sondern tagsüber einsetzbar sei. Die Klinik müsse bei der Erstellung der
Schichtpläne Rücksicht auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Mitarbeiterin nehmen. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers und gilt für alle grösseren Unternehmen.
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